Den Studierenden sollen zunächst alle fachlichen Qualifikationen vermittelt werden, die für ein erfolgreiches Bestehen der Steuerberaterprüfung erforderlich sind.
Daneben vermittelt das Studium fachliche Kenntnisse, die über die Anforderungen des Staatsexamens hinausgehen. Hierzu gehören zum Beispiel Fragestellungen aus dem Bereich der Kanzleiführung (Personalführung/Kanzleiorganisation) aber auch betriebswirtschaftliche methodische Fragestellungen zu Wirkungsanalysen und Steuerplanungsüberlegungen.
Insbesondere sollen im Studium wegen der engen Verzahnung der Besteuerung mit wirtschaftlichen Sachverhalten die speziellen steuerrechtlichen Fachkenntnisse mit entsprechenden betriebswirtschaftlichen und juristischen Fachkenntnisse verbunden werden.
Die für die berufliche Anwendung des Fachwissens erforderlichen und im Rahmen des Masterstudiums zu vermittelnden methodischen und personalen überfachlichen Kompetenzen sind Voraussetzung für die Führung einer Steuerberatungspraxis. Die Kompetenzen lassen sich wie folgt untergliedern:
Fachliche-methodische Kompetenzen:
• Managementfähigkeiten: Insbesondere die Fähigkeit zur Planung, Steuerung und nachhaltigen Umsetzung von Entscheidungen wie auch zur Organisation und Delegation, hierbei auch die Fähigkeit zu Anwendung IT-gestützter Managementinstrumente
• Intellektuelle Fähigkeiten: Für die Problemlösung, Entscheidungsfindung und Urteilsfähigkeit bei komplexen Fragestellungen ist insbesondere die Fähigkeit zu konzeptionellem und analytischem Denken sowie zur kritischen Analyse erforderlich.
Personal-soziale Kompetenzen:
• Persönliche Fähigkeiten: Selbstmanagement, Selbstlernkompetenz, fachliche Flexibilität, Kreativität, kritische Grundhaltung, auch Integrität, Objektivität, Unabhängigkeit und die Bewertung von Entscheidungen unter ethischen Aspekten.
• Kommunikations- und Kontaktfähigkeit: Kooperations- und Konfliktfähigkeit, Fähigkeit, in einem Team herausgehobene Verantwortung zu übernehmen und im beruflichen, interdisziplinären und interkulturellen Umfeld angemessene Lösungen auszuhandeln, Fähigkeit zur zielgruppenspezifischen Erstellung schriftlicher Informationen und deren adressatengerechten Präsentation
Die geforderten personalen Kompetenzen sind bei dem Berufsbild des Steuerberaters eher als hoch einzuordnen, da im Rahmen einer selbständigen freiberuflichen Tätigkeit sehr frühzeitig eigenverantwortlich und mit Führungsverantwortung gearbeitet wird.