DEUTSCH

Selection procedure for Master's degree programme Youth Welfare Service - Concept Development and Organisational Design

Brief overview

DegreePlatzierung auf einer Rangliste
DepartmentDepartment of Social Work
IntakeWinter semester
Language of InstructionGerman

Requirements and registration

Entrance requirements
  • Bewerberinnen und Bewerber für den Studiengang müssen bis zum Beginn des Masterstudiums über einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern) im Bereich des Sozialwesens oder einer verwandten sozialwissenschaftlichen Fachrichtung mit einer Gesamtnote von mindestens "gut" (2,3) verfügen.
  • Von diesem Erfordernis kann nur dann ausnahmsweise abgesehen werden, wenn das berufsqualifizierende Studium mit einer Gesamtnote nicht schlechter als 3,0 abgeschlossen wurde und die Bewerberin oder der Bewerber entweder eine besonders ausgezeichnete Abschlussarbeit des ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudiums oder eine qualifizierte, in der Regel mehrjährige, einschlägige Berufspraxis nachweisen kann. Die Entscheidung hierüber trifft die Kommission zur Durchführung des Auswahlverfahrens. In Zweifelsfällen nehmen Sie bitte vorab rechtzeitig Kontakt mit uns auf.

Hinweis: Eine eventuelle Bonierung ist nur möglich, wenn Sie die Zugangsvoraussetzung "Gesamtnote von mindestens gut (2,3)" bzw. in Ausnahmefällen "Gesamtnote 3,0" erfüllen. Es ist nicht möglich, die Zugangsvoraussetzung durch eine "Bonierung" zu erwerben, selbst wenn Sie nach einer "Bonierung" über der erforderlichen Gesamtnote liegen sollten.

RegistrationDie Anmeldung zum Auswahlverfahren ist jedes Jahr vom 15. April bis zum 18. Juni (Posteingangstermin) für das jeweils kommende Wintersemester möglich.

Detailed description of the selection process

Ihre Bewerbung für den Masterstudiengang Jugendhilfe erfolgt in zwei Schritten:

Schritt 1: Anmeldung zum Auswahlverfahren bis zum 18.06.2024 (Posteingang)

Schritt 2: Online-Bewerbung für den Studiengang bis zum 15.07.2024.

Ohne vorherige Teilnahme am Auswahlverfahren ist die Online-Bewerbung nicht zielführend.

 

Wie melde ich mich zum Auswahlverfahren an?

Sie senden Ihre Unterlagen für das Auswahlverfahren per Post bis zum 18. Juni 2024 (Posteingangstermin!) an folgende Anschrift:

 

FH Münster

Fachbereich Sozialwesen

Materstudiengang Jugendhilfe

z. Hd. Herrn Prof. Dr. Peter Hansbauer

Hüfferstr. 27

48149 Münster

 

Für Rückfragen wenden Sie Sich bitte per E-Mail an Prof. Dr. Peter Hansbauer.

hansbauer(@)fh-muenster(.)de

 

Welche Unterlagen muss ich einreichen?

Ihre Bewerbung für das Auswahlverfahren beinhaltet:

  • das Anmeldeformular für das Auswahlverfahren zum Studiengang MA Jugendhilfe 2024 (Download siehe unten)
  • einen unterschriebenen tabellarischen Lebenslauf mit Foto
  • eine (unbeglaubigte) Kopie Ihres Bachelor- oder Diplomabschlusszeugnisses - Hinweis: Sollte ihr Abschlusszeugnis bis zum 18. Juni 2024 noch nicht vorliegen, senden Sie uns bitte ein vorläufiges Zeugnis (Transcript oder Notenspiegel) und einen von ihrem Prüfungsamt bestätigten Nachweis über die Anmeldung zur Abschlussarbeit samt deren Titel. Im vorläufigen Zeugnis muss bis zum letzmöglichen Bewerbungszeitpunkt beim Serviceoffice (15.07.2024) eine Mindestpunktzahl von 150 CP nachgewiesen werden.
  • Nachweise bisheriger Praxis- und Berufstätigkeiten - Hinweis: Für eine eventuelle "Bonierung" müssen aus diesen Nachweisen klar hervorgehen: "Einrichtung"; "Arbeitsfeld"; "Beginn und Ende der Tätigkeit"; "wöchentliche Arbeitszeit"; "Aufgaben und Tätigkeiten im Rahmen der Praxis- oder Berufstätigkeit". Um als einschlägige zu gelten, muss die ausgeübte Berufs- oder Praxistätigkeit in einem erkennbaren Bezug zur Praxis der Kinder- und Jugendhilfe stehen. Praktikumstätigkeiten müssen darüber hinaus von einer/einem hauptamtlichen Sozialpädagogin/en bzw. Sozialarbeiterin/er angeleitet werden.  Die Entscheidung hierüber trifft die Kommission zur Durchführung des Auswahlverfahrens. Weitere Informationen im Anmeldeformular.
  • eine maschinengeschriebene Begründung (2-3 Seiten) für die Wahl des Studiengangs sowie die mit dem Studium verfolgten Perspektiven.
  • Bewerberinnen und Bewerber aus dem nicht deutschsprachigen Ausland müssen zusätzlich eine beglaubigte Kopie des Nachweises ausreichender Deutschkenntnisse vorlegen (Download siehe unten).

 

Das Auswahlgespräch

Nach dem Eingang ihrer Bewerbung erhalten Sie von uns eine Bestätigung über den Empfang sowie weitere Informationen über die Anmeldung zum Auswahlgespräch.

Die Teilnahme am Auswahlgespräch ist für alle Bewerberinnen und Bewerber verbindlich.

In dem Gespräch soll nachgewiesen werden, dass Sie in der Lage sind, Ihre Motivation, Aussagen im Zusammenhang mit den Inhalten sowie den persönlichen und beruflichen Perspektiven des Masterstudiengangs angemessen zu begründen.

Die Gespräche finden in der Zeit vom 24.06. bis 28.06.2024 statt. Sie dauern jeweils 20 Minuten und werden an der FH Münster, Friesenring 32, durchgeführt.

Die Bewerberin bzw. der Bewerber erhält für das persönliche Auswahlgespräch einen Punktwert. Der Entscheid darüber sowie über eine etwaige "Bonierung" geht der Bewerberin bzw. dem Bewerber schriftlich in der Regel  binnen einer Woche nach dem Auswahlgespräch zu.

Hinweis: Aus triftigem Grund kann das persönliche Auswahlgespräch, wenn dies vorab mitgeteilt wird, auch vor diesem Termin geführt werden, jedoch niemals nach dem Termin der Auswahlgespräche

Wie geht es nach dem Auswahlgespräch weiter?

Nach Erhalt des Ergebnisses des Auswahlgesprächs, spätestens jedoch bis zum 15. Juli 2024 (Bewerbungsschluss!), bewerben Sie sich online beim Service Office für Studierende für das zentrale Zulassungsverfahren.

Während der Registrierung in der Online-Bewerbung erhalten Sie Informationen über die Unterlagen, die Sie online im Bewerberportal hochladen müssen.

Sollte bis zum 15. Juli 2024 ihr Abschlusszeugnis noch nicht vorliegen, werden Sie vom Service Office für Studierende mit einer vorläufigen Durchschnittsnote (aktueller Notenspiegel mit Durchschnittsnote) zugelassen. Die Einschreibung kann erst erfolgen, wenn das Abschlusszeugnis (spätestens bis zum 28. Februar 2025) im Service Office für Studierende vorgelegt wurde.

Das Service Office für Studierende bringt die eingegangenen Bewerbungen in eine Rangfolge und läßt die Bewerberinnen und Bewerber entsprechend der vorhandenen Plätze zu.

Die Zulassung im Hauptverfahren (Service Office für Studierende) erfolgt voraussichtlich bis spätestens Anfang August. Sollte es zu einem Nachrückverfahren kommen, findet dieses ca. ab dem 20. August statt.






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