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Hinweise:
Nachmeldungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Die Anmeldefristen sind daher strikt einzuhalten.

Abmeldungen sind bis eine Woche vor der jeweiligen Klausur möglich.

Wenn Sie am Klausurtag erkranken, teilen Sie dies bitte umgehend dem Prüfungsamt mit und senden innerhalb von 3 Werktagen Ihr Attest für diesen Klausurtag. Sollte das Attest innerhalb von 3 Werktagen nicht vorliegen, wird dieser Versuch als "nicht bestanden wegen nicht Erscheinen" bewertet. Eine Kopie als Scan reicht aus, allerdings müssen Sie auf Anfrage das Original vorlegen.

Bekanntgabe der Prüfungsräume: Sind im Prüfungsplan mehrere Räume angegeben, dann erhalten Sie ca. 6 Tage vor der jeweiligen Prüfung den Raum über das myFH-Portal mitgeteilt.

Gemäß § 10, Absatz 2, ATPO vom 20.11.2019 können nicht bestandene Modulprüfungen zweimal
wiederholt werden. Im Rahmen des Studiengangs ist einmalig ein weiterer Prüfungsversuch bei
einem Modul möglich, der als mündliche Prüfung durchgeführt wird.

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